Sonder- oder Gemeinschaftseigentum ? Außenfenster gelten als "durchsichtiger" Fassadenersatz und sind deshalb immer dem gemeinschaftlichen Eigentum zuzuordnen. Einem Wohnungseigentümer ist schwer klar zu machen, dass ihm das Fenster seiner Wohnung, aus dem er täglich nach draußen schaut und das er putzt, nicht gehört und, dass er daher keine eigenmächtigen Veränderungen an diesem im Gemeinschaftseigentum befindlichen Bauteil vornehmen darf.
Vereinbarungen in der Gemeinschaftsordnung oder Beschlüsse einer Eigentümerversammlung, wonach Fenster zum Sondereigentum gehören, sind grundsätzlich nichtig.
Für die Instandhaltung (Anstrich etc.) und Instandsetzung (Erneuerung) ist grundsätzlich die Eigentümergemeinschaft (nach Versammlungsbeschluss) zuständig.
Ausnahme: Die Gemeinschaftsordnung schreibt vor, dass 1. die Kostentragung bei Reparaturen oder Glasschäden an Fenstern der Wohnung dem jeweiligen Eigentümer auferlegt ist. 2. die "Außen-"Fenster dem Gemeinschafsteigentum, die "Innen"-Fenster dem Sondereigentum zuzuordnen sind. (Diese Bestimmung meint etwas anderes und schafft Verwirrung.) Hier handelt es sich um eine "süddeutsche"" Gemeinschaftsordnung, die meint, daß die früher üblichen, zusätzlichen Kastenfenster, die im Winter als Kälteschutz von innen auf die Fensterbank gestellt wurden, zum Sondereigentum gehören. Da derartige Zusatzfenster im Norden unbekannt sind, wird diese Regelung fälschlicherweise oft - mit einigem Kopfschütteln - auf die Isolierglasscheiben übertragen. Richtiges Lüften Eine Dauerkippstellung des Fensters bringt zwar stets ein wenig Frischluft in die Räume, verschwendet aber zuviel Energie.
Zu empfehlen ist kurzes, weites öffnen der Fenster, um die hohe Luftfeuchtigkeit schnell zu vertreiben und genügend frische Luft in die Räume zu bringen. Das trägt auch insoweit zur (Heiz-)Energieeinsparung bei, als frische Luft mehr Wärme aufnehmen und transportieren kann. Je nach Feuchtigkeit und Nutzung sollten Sie - auch zur Vermeidung von Schimmelpilzbefall - 2 - 4 mal täglich diese "Stoßlüftung" vornehmen.
Fensterwartung und -pflege Jedermann weiß, daß Autos regelmäßige Pflege benötigen und insbesondere auf die kältere Jahreszeit vorbereitet werden müssen. - Was aber für Autofenster(-dichtungen) gilt, ist auch für Wohnungsfenster(-dichtungen) gültig.
Normaler Schmutz sollte zur Vermeidung von Kratzern nie trocken weggewischt werden. Zu empfehlen sind klares Wasser und ggf. ein schonender Haushaltsreiniger. Das betrifft sowohl Dichtungs-/Alu-Profile als auch jegliche andere Oberfläche. Nie scheuernde Reinigungsmittel oder chemische (Lösungs-)Mittel wie Aceton oder Benzol verwenden!
Die beweglichen Beschlagteile am Fenster sollten einmal im Jahr mit harzfreiem, z.B. Nähmaschinenöl oder ölspray behandelt werden. Ein Tropfen öl wirkt auch hier noch "Wunder"!
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